Die EU (Europäische Union) und Japan haben dieses Jahr das bisher grösste, weltweite bilaterale Handelsabkommen unterzeichnet. Dieses Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EU-Japan Economic Partnership Agreement, JEEPA) schafft einen offenen Handelsraum der ca. einen Drittel des globalen Bruttoinlandsprodukts umfasst.
Das entsprechende Kapitel 14 des Abkommens betrifft wesentliche Aspekte des geistigen Eigentums, mit Einfluss insbesondere auch auf geografische Herkunftsbezeichnungen, Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Das Abkommen regelt auch Aspekte der verlängerten Patentschutzdauer (ergänzende Schutzzertifikate) und Schonfristen.
Im Rahmen einer gemeinschaftlich organisierten Tagung präsentierten IPrime, CMS und Langmann in Düsseldorf die Bedeutung und Auswirkungen dieses nächstes Jahr in Kraft tretenden Wirtschaftsabkommens zwischen Japan und Europa.